Förderrechner Sanierung Wohngebäude vom 21.07.2026
Förderrechner Sanierung Wohngebäude
Berechnet Zuschüsse und zeigt mögliche Förderkredite anhand der Förderübersicht mit Stand 21.07.2026.
Gebäude und Haushalt
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Hinterlegte Förderregeln
Heizung
Die Grundförderung beträgt 30 % der berücksichtigten förderfähigen Gesamtkosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % wird nur bei Selbstnutzung sowie beim Austausch einer funktionstüchtigen und fachgerecht entsorgten Altanlage berücksichtigt. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen sind unabhängig vom Alter begünstigt; Gas- und Biomasseheizungen erst ab 20 Jahren. Bei mehreren Wohneinheiten werden Klima- und Einkommensbonus nur auf den rechnerischen Anteil einer selbstgenutzten Hauptwohneinheit angewendet. Förderfähige Investition: 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Fachplanung und Baubegleitung für KfW 458 sind innerhalb der Heizungsmaßnahme förderfähig.
Einzelmaßnahmen
Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: 15 % Basisförderung. Mit iSFP wird der Höchstbetrag erhöht; der 5-%-iSFP-Bonus wird nach der Tabellenlogik nur auf den Betrag oberhalb des Basisdeckels berechnet.
Effizienzhaus
KfW 261: maximal 150.000 € Kredit je Wohneinheit. Tilgungszuschuss abhängig von Effizienzhaus-Stufe und möglichen NH-, WPB- und SerSan-Boni.
Steuerbonus
§ 35c EStG: 20 % von maximal 200.000 € Aufwendungen, höchstens 40.000 € Steuervorteil, verteilt auf drei Jahre. Nicht parallel für dieselbe Maßnahme mit Zuschüssen nutzbar.
