Förderübersicht für bestehende Wohngebäude
KfW-Förderung für Privatpersonen: Sanierung, Heizung und Hauskauf
Welche KfW-Förderung zu Ihrem Vorhaben passt, hängt nicht allein von der
möglichen Förderhöhe ab. Entscheidend ist zunächst, ob Sie eine neue Heizung
einbauen, ein Gebäude zum Effizienzhaus sanieren, einzelne Maßnahmen
finanzieren, erneuerbare Energien nutzen oder als Familie eine ältere
Immobilie kaufen möchten.
Diese Übersicht erklärt die wichtigsten energiebezogenen KfW-Programme für
private Eigentümer verständlich und grenzt Zuschuss, Förderkredit und
Tilgungszuschuss voneinander ab. Sie ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls,
zeigt aber, an welcher Stelle eine verlässliche Förderplanung beginnen sollte.
Fachstand:
Welcher KfW-Förderweg passt zu Ihrem Vorhaben?
Nicht die höchste Prozentzahl, sondern das Ziel der Maßnahme entscheidet über
den richtigen Förderweg. Die folgende Übersicht bietet eine erste Einordnung.
| Vorhaben | Programm | Förderart | Förderrahmen |
|---|---|---|---|
| Klimafreundliche Heizung | KfW 458 | Zuschuss | 30 % bis maximal 80 % der berücksichtigten Kosten |
| Sanierung zum Effizienzhaus | KfW 261 | Kredit mit Tilgungszuschuss | Bis 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit |
| Bereits bezuschusste Einzelmaßnahme | KfW 358/359 | Ergänzungskredit | Bis 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit |
| Photovoltaik, Speicher und erneuerbare Energien | KfW 270 | Förderkredit | Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten |
| Kauf eines älteren Eigenheims durch Familien | KfW 308 | Förderkredit | 140.000 bis 180.000 Euro, abhängig von der Kinderzahl |
Bei einzelnen Maßnahmen an der Gebäudehülle oder an der Anlagentechnik liegt
der eigentliche Zuschuss häufig beim BAFA. Die KfW kann anschließend über den
Ergänzungskredit 358 oder 359 für die Finanzierung relevant werden. Diese
Trennung verhindert, dass Zuschuss und Kredit miteinander verwechselt werden.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite
BAFA-Energieberatung für Wohngebäude
.
KfW 458: Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung
Der Zuschuss 458 richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer
bestehender Wohngebäude sowie an Wohnungseigentümergemeinschaften. Gefördert
werden der Kauf und Einbau bestimmter effizienter Heizungen sowie der Anschluss
an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ein bewilligter Zuschuss muss nicht
zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des
Wohngebäudes bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Der Einbau
ist außerdem mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems zu verbinden.
Welche Heizungen und Arbeiten können berücksichtigt werden?
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen,
- Solarthermieanlagen,
- Biomasseheizungen,
- Brennstoffzellenheizungen,
- bestimmte wasserstofffähige und innovative Heizsysteme,
- Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze,
- notwendige Umfeldmaßnahmen sowie förderfähige Fachplanung und Baubegleitung.
Wie setzt sich der Heizungszuschuss zusammen?
| Bestandteil | Höhe | Wichtige Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Förderfähige Heizungsmaßnahme im bestehenden Wohngebäude |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzung und Austausch einer nach den Programmbedingungen begünstigten, funktionstüchtigen Altanlage |
| Einkommensbonus | 10 %, 30 % oder 40 % | Selbstnutzung; Höhe abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen |
Die Grund- und Bonusförderung ist grundsätzlich auf 70 % der förderfähigen
Gesamtkosten begrenzt. Bis zu 80 % sind nur für selbstnutzende Eigentümer
möglich, deren für die Förderung maßgebliches zu versteuerndes
Haushaltsjahreseinkommen höchstens 30.000 Euro beträgt. Lebt mindestens ein
minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um
10.000 Euro – unabhängig von der Zahl weiterer Kinder.
Für die erste Wohneinheit werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige
Kosten berücksichtigt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils
15.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro.
KfW 261: Förderkredit für die Sanierung zum Effizienzhaus
Wenn nicht nur ein einzelnes Bauteil, sondern das gesamte Gebäude energetisch
aufeinander abgestimmt modernisiert werden soll, ist der Kredit 261 häufig der
passende Förderweg. Gefördert werden die Sanierung zu einer anerkannten
Effizienzhaus-Stufe und der Kauf eines bereits frisch sanierten Effizienzhauses.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss bei Antragstellung
mindestens fünf Jahre zurückliegen. Eine in der Energieeffizienz-Expertenliste
eingetragene Fachperson ist verpflichtend einzubinden.
Der Kredit beträgt einheitlich bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Der
Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern reduziert den später
zurückzuzahlenden Kreditbetrag.
| Effizienzhaus-Stufe | EE-Klasse | NH-Klasse |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 10 % / bis 15.000 Euro | 15 % / bis 22.500 Euro |
| Effizienzhaus 55 | 5 % / bis 7.500 Euro | 10 % / bis 15.000 Euro |
| Effizienzhaus 70 | kein regulärer Tilgungszuschuss | 5 % / bis 7.500 Euro |
| Effizienzhaus 85 | kein regulärer Tilgungszuschuss | 5 % / bis 7.500 Euro |
| Effizienzhaus Denkmal | 5 % / bis 7.500 Euro | 10 % / bis 15.000 Euro |
Bei einem Worst Performing Building können unter den Programmbedingungen
weitere 10 Prozentpunkte hinzukommen. Für eine förderfähige serielle Sanierung
sind weitere 15 Prozentpunkte möglich. Einschließlich zulässiger Kombinationen
kann die Ersparnis durch Tilgungszuschüsse bis zu 40 % erreichen.
Typische Bestandteile einer Effizienzhaussanierung
- Dämmung von Außenwänden, Dach oder oberster Geschossdecke,
- energetische Verbesserung von Kellerdecke oder Bodenflächen,
- Austausch energetisch ungünstiger Fenster und Außentüren,
- Erneuerung oder Anpassung der Heizungs- und Anlagentechnik,
- Lüftungstechnik und weitere für das Gesamtkonzept notwendige Arbeiten,
- förderfähige Bauneben-, Wiederherstellungs- und Planungskosten.
KfW 358 und 359: Ergänzungskredit für bezuschusste Einzelmaßnahmen
Die Ergänzungskredite 358 und 359 sind keine eigenständige
Zuschussförderung. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage der KfW oder ein
Bewilligungsbescheid des BAFA für eine energetische Einzelmaßnahme. Die Zusage
darf grundsätzlich nicht länger als zwölf Monate zurückliegen, und der
Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt worden sein.
Finanziert werden können bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Damit lässt sich
nicht nur der erwartete Zuschuss zwischenfinanzieren. Abhängig von der
Förderzusage können auch weitere förderfähige Kosten der Maßnahme abgedeckt
werden.
- Ergänzungskredit Plus 358: für selbstnutzende private
Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro;
hier ist während der ersten Zinsbindung ein zusätzlicher Zinsvorteil vorgesehen. - Ergänzungskredit 359: für Antragsteller, welche die
besonderen Voraussetzungen des Programms 358 nicht erfüllen.
Für welche Situationen ist der Ergänzungskredit interessant?
- Die Gebäudehülle wird gedämmt und der BAFA-Zuschuss ist bereits bewilligt.
- Fenster oder Außentüren werden als geförderte Einzelmaßnahme erneuert.
- Eine förderfähige Heizungsmaßnahme wurde von der KfW zugesagt.
- Die Zeit bis zur späteren Zuschussauszahlung muss finanziell überbrückt werden.
- Der Eigenmittelanteil der förderfähigen Maßnahme soll finanziert werden.
Der Antrag wird über einen Finanzierungspartner gestellt. Weil die Reihenfolge
ungewöhnlich ist – zuerst der Zuschuss, danach der Ergänzungskredit –, sollte
sie vor Vertragsabschluss und Maßnahmenbeginn feststehen.
KfW 270: Kredit für erneuerbare Energien, Netze und Speicher
Der Kredit 270 finanziert Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Für
Privatpersonen ist er insbesondere bei Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern
und weiteren Projekten interessant, bei denen zumindest ein Teil des erzeugten
Stroms oder der erzeugten Wärme eingespeist wird.
Zu den grundsätzlich erfassten Vorhaben gehören unter anderem:
- Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen,
- Batteriespeicher,
- bestimmte Anlagen für Wind- oder Wasserkraft,
- Solarthermie und Wärmepumpen im passenden Förderkontext,
- zugehörige Kosten für Planung, Projektierung und Installation.
Der Kredit kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken.
Der persönliche Zinssatz hängt unter anderem von Bonität, Sicherheiten und der
Bewertung durch den Finanzierungspartner ab. Ein Förderkredit ist deshalb
nicht automatisch günstiger als jedes andere Finanzierungsangebot.
KfW 308 „Jung kauft Alt“: Bestandsimmobilie erwerben und sanieren
Kredit 308 unterstützt Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim Kauf
einer älteren Wohnimmobilie, die anschließend energetisch saniert wird.
Förderfähig ist der Kaufpreis einschließlich der Grundstückskosten. Nicht
finanziert werden die eigentlichen Sanierungskosten sowie Kaufnebenkosten wie
Notar, Makler oder Grunderwerbsteuer.
Persönliche und objektbezogene Voraussetzungen
- Im Haushalt lebt bei Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Die geförderte Immobilie wird selbst bewohnt; die Miteigentumsquote beträgt mindestens 50 %.
- Es besteht kein weiteres Wohneigentum oder Miteigentum an einer Wohnimmobilie in Deutschland.
- Für das Kaufobjekt liegt ein gültiger Energieausweis der Effizienzklasse F, G oder H vor.
- Das maßgebliche Haushaltseinkommen bleibt innerhalb der Programmgrenzen.
- Die Sanierung wird spätestens 4,5 Jahre beziehungsweise 54 Monate nach der KfW-Zusage abgeschlossen.
Welche energetische Sanierung muss erreicht werden?
Für die Erfüllung der Sanierungspflicht stehen zwei Wege zur Verfügung:
- Effizienzhaus-Weg: Sanierung mindestens zum Standard
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Effizienzhaus Denkmal
Erneuerbare-Energien-Klasse. - Einzelmaßnahmen-Weg: Durchführung des nach den
Programmbedingungen vorgeschriebenen BEG-EM-Maßnahmenpakets mit Fenster- und
Heizungstausch sowie Dämmung der Fassade und des Dachs beziehungsweise der
obersten Geschossdecke.
| Kinder unter 18 Jahren | Maximales Haushaltseinkommen | Maximaler Kreditbetrag |
|---|---|---|
| 1 Kind | 90.000 Euro | 140.000 Euro |
| 2 Kinder | 100.000 Euro | 160.000 Euro |
| ab 3 Kindern | 110.000 Euro plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind | 180.000 Euro |
Der maximale Kreditbetrag richtet sich nach der Zahl der berücksichtigten
Kinder. Das Haushaltseinkommen entscheidet darüber, ob die Familie innerhalb
der jeweiligen Einkommensgrenze liegt.
KfW-Förderung beantragen: Die Reihenfolge entscheidet
Viele Förderprobleme entstehen nicht durch eine ungeeignete Maßnahme, sondern
durch einen zu frühen Auftrag, Kaufvertrag oder Baubeginn. Die genaue
Reihenfolge unterscheidet sich je nach Programm.
- Vorhaben und Gebäudezustand klären:
Zuerst entscheiden, ob eine Einzelmaßnahme, eine Heizungserneuerung oder eine
Effizienzhaussanierung verfolgt wird. - Förderweg vor der Beauftragung prüfen:
Zuschuss, Kredit und steuerliche Förderung dürfen nicht beliebig für dieselben
Kosten kombiniert werden. - Fachperson rechtzeitig einbinden:
Bei Kredit 261 ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein
Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Bei Zuschuss 458 kann die Bestätigung
zum Antrag abhängig vom Vorhaben durch eine zugelassene Fachperson oder ein
Fachunternehmen erstellt werden. - Verträge förderkonform gestalten:
Wird ein Vertrag vor Antragstellung benötigt, muss er die vom jeweiligen
Programm verlangte aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Eine
spätere Ergänzung reicht nicht immer aus. - Antrag beim richtigen Ansprechpartner stellen:
Zuschüsse werden teilweise direkt über das KfW-Kundenportal beantragt;
Förderkredite dagegen über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner. - Zusage abwarten und Nachweise sichern:
Erst nach dem zulässigen Startzeitpunkt beginnen und Rechnungen,
Fachunternehmererklärungen sowie technische Nachweise vollständig aufbewahren.
Drei typische Ausgangssituationen
Die alte Ölheizung soll durch eine Wärmepumpe ersetzt werden
Zunächst werden Heizlast, Heizflächen und notwendige Vorlauftemperaturen
geprüft. Ist die Wärmepumpe für das Gebäude geeignet, steht regelmäßig
Zuschuss 458 im Mittelpunkt. Nach der Zuschusszusage kann zusätzlich Kredit
358 oder 359 für die Finanzierung interessant werden.
Dach, Fassade, Fenster und Heizung sollen gemeinsam erneuert werden
Hier sollte verglichen werden, ob die Maßnahmen einzeln gefördert werden oder
gemeinsam zu einer Effizienzhaus-Stufe führen sollen. Wird ein Effizienzhaus
angestrebt, kann Kredit 261 mit Tilgungszuschuss der geeignetere Förderweg sein.
Eine Familie möchte ein unsaniertes Haus kaufen
Vor dem Kauf werden Energieklasse, Einkommen, Eigentumssituation und
Sanierungsziel geprüft. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann Kredit 308 den
Erwerb unterstützen. Die Finanzierung der anschließenden Sanierung wird
getrennt geplant.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung für Privatpersonen
Zahlt die KfW immer einen direkten Zuschuss?
Nein. Einige Programme sind reine Förderkredite. Bei Kredit 261 reduziert ein
möglicher Tilgungszuschuss den zurückzuzahlenden Betrag. Ein direkter, nicht
rückzahlbarer Zuschuss wird beispielsweise über Programm 458 für bestimmte
Heizungsmaßnahmen gewährt.
Kann ich KfW- und BAFA-Förderung kombinieren?
Bestimmte Kombinationen sind möglich. Ein typisches Beispiel ist ein
BAFA-Zuschuss für eine Einzelmaßnahme zusammen mit dem KfW-Ergänzungskredit
358 oder 359. Dieselben Kosten dürfen jedoch nicht doppelt angesetzt werden;
maßgeblich sind die Bedingungen der beteiligten Programme.
Brauche ich für jede KfW-Förderung einen Energieberater?
Nein. Für eine Effizienzhaussanierung mit Kredit 261 ist eine eingetragene
Fachperson verpflichtend. Bei der Heizungsförderung 458 kann die notwendige
Bestätigung abhängig vom Vorhaben auch durch ein qualifiziertes
Fachunternehmen erstellt werden. Eine unabhängige technische Prüfung kann
dennoch sinnvoll sein.
Darf ich vor dem Antrag bereits einen Handwerker beauftragen?
Das hängt vom Programm und von der Vertragsgestaltung ab. Bei Zuschuss 458
wird für den Antrag ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt, der eine
vorgeschriebene aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Ein
vorbehaltloser Auftrag oder ein zu früher Maßnahmenbeginn kann dagegen
förderschädlich sein.
Welche Kosten finanziert das Programm „Jung kauft Alt“?
Kredit 308 finanziert den Kaufpreis einschließlich Grundstückskosten. Die
Sanierung selbst sowie Nebenkosten wie Notar, Makler und Grunderwerbsteuer
sind nicht Bestandteil dieses Kredits. Für die Sanierung ist daher eine
getrennte Finanzierung beziehungsweise Förderung zu planen.
Gelten die genannten Förderbeträge dauerhaft?
Nein. Zinssätze, Fördersätze, Kostenhöchstbeträge und Bonusbedingungen können
geändert werden. Bei der Heizungsförderung sind bereits Anpassungen ab
Februar 2027 vorgesehen. Vor Antragstellung sollten deshalb immer die
aktuellen Produktinformationen der KfW geprüft werden.
Welches Programm passt zu Ihrem Gebäude?
Eine Übersicht kann Förderprogramme erklären, aber noch keine individuelle
Entscheidung treffen. Energieberatung Rampf unterstützt Sie dabei, den
energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes einzuordnen, Maßnahmen sinnvoll
aufeinander abzustimmen und den passenden Förderweg rechtzeitig vorzubereiten.


