Einspeisevergütung. Was bekommt man für eingespeisten Solarstrom?

Nicht jede Kilowattstunde einer Photovoltaikanlage kann direkt im eigenen Haus genutzt werden. Besonders an sonnigen Tagen entstehen häufig Überschüsse. Wird dieser Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist, kann der Anlagenbetreiber dafür eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten.

Die Höhe der Vergütung hängt unter anderem vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der Leistung der Photovoltaikanlage und davon ab, ob nur überschüssiger Strom oder die gesamte erzeugte Energie eingespeist wird.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für neue Photovoltaikanlagen auf Gebäuden gelten bei einer Inbetriebnahme ab dem 1. August 2026 unterschiedliche Vergütungssätze.

Bei der für private PV-Anlagen typischen Teileinspeisung beziehungsweise Überschusseinspeisung gelten derzeit:

  • bis 10 kW: 7,70 Cent pro kWh
  • bis 40 kW: 6,66 Cent pro kWh
  • bis 100 kW: 5,44 Cent pro kWh

Bei einer Volleinspeisung gelten höhere Vergütungssätze.

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und Vergütungssätze.

Was bedeutet Überschusseinspeisung?

Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Solarstrom zunächst im eigenen Gebäude genutzt.

Produziert die Photovoltaikanlage mehr Strom, als Haushalt, Wärmepumpe oder Elektroauto gerade benötigen, kann der Überschuss zunächst einen vorhandenen Batteriespeicher laden.

Erst die anschließend noch verbleibende Energie wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Für viele private Anlagen ist dieses Modell interessant, weil selbst erzeugter Solarstrom zunächst zur Reduzierung des eigenen Netzbezugs genutzt werden kann.

Wie berechnen sich die Einnahmen aus der Einspeisung?

Für eine überschlägige Berechnung können die eingespeisten Kilowattstunden mit dem jeweiligen Vergütungssatz multipliziert werden:

Eingespeister Solarstrom × Einspeisevergütung = Einnahmen aus der Einspeisung

Ein vereinfachtes Beispiel:

Werden 4.000 kWh Solarstrom im Jahr eingespeist und mit 7,70 Cent pro kWh vergütet, ergibt sich:

4.000 kWh × 0,077 € = 308 Euro pro Jahr

Die tatsächliche Vergütung hängt vom für die jeweilige Anlage geltenden Vergütungssatz ab.

Warum gibt es unterschiedliche Vergütungssätze?

Die Einspeisevergütung ist unter anderem nach der Leistung der Photovoltaikanlage gestaffelt.

Bei größeren Anlagen wird deshalb nicht zwangsläufig jede eingespeiste Kilowattstunde mit demselben Satz vergütet. Für die Berechnung einer konkreten Anlage müssen die jeweils geltenden Leistungsstufen berücksichtigt werden.

Auch zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung bestehen Unterschiede.

Bei der Volleinspeisung wird der erzeugte Solarstrom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist. Dafür gelten höhere Vergütungssätze als bei der üblichen Überschusseinspeisung.

Eigenverbrauch oder Einspeisung: Was ist interessanter?

Für die wirtschaftliche Betrachtung sollten Eigenverbrauch und Einspeisung getrennt bewertet werden.

Wird eine Kilowattstunde Solarstrom selbst genutzt, reduziert sie den notwendigen Strombezug aus dem Netz. Wird dieselbe Kilowattstunde eingespeist, entsteht stattdessen ein Anspruch auf die jeweils geltende Einspeisevergütung.

Welche Variante finanziell mehr bringt, hängt daher unter anderem vom eigenen Strompreis und dem gültigen Vergütungssatz ab.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Einspeisung vermieden werden sollte. Eine ausreichend große Photovoltaikanlage kann viel Strom für den Eigenverbrauch bereitstellen und gleichzeitig zusätzliche Überschüsse ins Netz einspeisen.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Für die wirtschaftliche Planung einer Photovoltaikanlage ist nicht nur die aktuelle Höhe der Vergütung wichtig, sondern auch der gesetzlich vorgesehene Vergütungszeitraum.

Der bei der Inbetriebnahme maßgebliche Vergütungssatz bildet deshalb eine wichtige Grundlage für die langfristige Kalkulation einer Anlage.

Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern können, sollten vor der endgültigen Investitionsentscheidung die zu diesem Zeitpunkt geltenden EEG-Regelungen geprüft werden.

Einspeisevergütung im PV-Rechner berücksichtigen

Unser PV-Rechner ermittelt zunächst, wie viel Solarstrom voraussichtlich selbst genutzt und wie viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden kann.

Aus der geschätzten Einspeisemenge und dem hinterlegten Vergütungssatz lassen sich anschließend die möglichen jährlichen Einnahmen aus der Einspeisung berechnen.

Dabei sollten zwei finanzielle Vorteile getrennt dargestellt werden:

Stromkostenersparnis durch Eigenverbrauch
und
Einnahmen durch Einspeisevergütung

Erst beide Werte zusammen zeigen, welchen finanziellen Beitrag der erzeugte Solarstrom innerhalb eines Jahres leisten kann.

Da sich die gesetzlichen Vergütungssätze ändern können, sollte die im Rechner verwendete Einspeisevergütung regelmäßig aktualisiert werden.

Photovoltaik-Rechner zur Anlagenplanung